Donnerstag, 06.08.2026

Wiesbaden erhöht Waldbrandwarnstufe auf fünf und hält Grillverbot auf kommunalen Plätzen aufrecht

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Wegen anhaltender Hitze und ausbleibender Niederschläge hat die Stadt Wiesbaden die Waldbrandwarnstufe auf die höchste Stufe fünf angehoben. Die Nachbarstadt Taunusstein orientiert sich an dieser Einstufung. Vor diesem Hintergrund bleiben offene Feuer auf den städtischen Grillplätzen verboten.

Brandereignis macht Risiko deutlich

Die derzeit schwierige Lage wurde durch einen Waldbrand am Mittwoch, den 5. August, im Bereich zwischen Bad Schwalbach-Hettenhain und Taunusstein-Seitzenhahn sichtbar. Die Behörden betonen, dass die Warn- und Alarmstufen bereits aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der Wetterlage festgelegt worden waren. Der jüngste Einsatz zeigt jedoch, wie schnell aus der erhöhten Gefährdungslage konkret akute Gefahr entstehen kann.

Grillverbot und zusätzliche Einschränkungen

In Taunusstein gilt ein Verbot des Grillens und des Entzündens von Feuer auf allen drei städtischen Grillplätzen: auf der sogenannten Pfannkuchenwiese in Bleidenstadt, am Grillplatz Hambach und auf dem Grillplatz Im Maisel in Neuhof. Die Plätze können nach Reservierung weiterhin für Picknicks und Aufenthalte ohne offenes Feuer genutzt werden. Die Ordnungspolizei führt regelmäßige Kontrollen durch.

Darüber hinaus gelten für Gaststätten und Kleingärten in unmittelbarer Waldrandnähe zusätzliche Beschränkungen. Auf Grundstücken, die höchstens 100 Meter Luftlinie vom Waldrand entfernt liegen, sind das Entzünden von Feuer, der Einsatz von Pyrotechnik und das Abbrennen von Schnittgut untersagt. Fahrzeuge sollen nur auf ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden und nicht auf trockenem Bodenbewuchs, damit Brandgefahr durch heiße Bauteile oder Funkenbildung vermieden wird.

Landesweite Maßnahmen und Überwachung

Das Hessische Forstministerium hatte bereits Anfang August die Alarmstufe A für die Forstverwaltung in ganz Hessen ausgerufen. Diese Stufe ist die erste von zwei hessischen Alarmstufen. Nach Angaben des Ministeriums haben örtliche Niederschläge keine nachhaltige Entspannung der Lage gebracht. Die Forstverwaltung hat ihre technische Einsatzbereitschaft erhöht und verstärkt die Abstimmung mit den örtlichen Brandschutzdienststellen. Besonders gefährdete Waldbereiche werden intensiver überwacht. Seit Jahresbeginn wurden in Hessen etwa 100 Waldbrände mit einer betroffenen Fläche von rund 165 000 Quadratmetern registriert.

Verhaltensempfehlungen für Bürger

Zum Schutz der Wälder ist das Rauchen in Waldgebieten ganzjährig verboten. Zufahrtswege müssen für Feuerwehr und Rettungskräfte freigehalten werden. Wer Rauch oder Brand feststellt, sollte unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf informieren. Die Stadtverwaltung beobachtet die Entwicklung fortlaufend und passt Maßnahmen an die Lage an.

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