Die Stadt Hanau hat aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit das Grillen und das Entzünden von Lagerfeuern in öffentlichen Anlagen verboten. Die Einschränkung gilt auch am Mainufer, wo entsprechende Verbotsschilder aufgestellt sind.
Geltende Regeln und Ausnahmen
Nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt sind Grillen und Lagerfeuer in öffentlichen Anlagen grundsätzlich nur auf ausgewiesenen Grillplätzen zulässig. In Hanau gibt es nach städtischer Planung zwei solche Plätze: an der Klosterruine Wolfgang und an der Barbarossaquelle. Diese Flächen werden jedoch in den Monaten Juni bis August wegen erhöhter Brandgefahr nicht vergeben.
Damit besteht derzeit keine legale Möglichkeit, in öffentlichen Grünanlagen zu grillen oder ein Lagerfeuer zu entzünden. Auch das Mainufer im Stadtgebiet ist vom Verbot betroffen, wie Hinweisschilder vor Ort verdeutlichen.
Begründung und Folgen
Die Stadt begründet die Maßnahme mit dem stark erhöhten Brandrisiko durch hohe Temperaturen und anhaltende Trockenheit. Schon ein Funke oder nicht vollständig abgelöschte Grillkohle kann ausreichen, um trockene Wiesen und Gehölze in Brand zu setzen.
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