Oberbürgermeister Gert Uwe Mende hat verfügt, dass in der Zeit vom Samstag, 20. Dezember, bis Mittwoch, 31. Dezember keine belastenden Verwaltungsakte wie Mahnungen oder Zahlungsbefehle an Bürgerinnen und Bürger verschickt werden sollen, sofern nicht zwingende Gründe dies erfordern. Nach Angaben der Stadt dient die Maßnahme dem Schutz des Weihnachtsfriedens.
Umfang und Ziel der Anordnung
Die Regelung betrifft nach Mitteilung der Verwaltung den Versand von Schreiben, die für Empfängerinnen und Empfänger eine unmittelbare Belastung darstellen. In diesen Fällen soll die Stadt auf Zustellungen vor dem Weihnachtsfest verzichten. Ausgenommen sind nur Situationen, in denen zwingende Gründe ein sofortiges Vorgehen erfordern. Konkrete Beispiele für solche Ausnahmen nannte die Verwaltung nicht.
Geltungszeitraum und praktische Folgen
Die Verordnung gilt ausdrücklich für den Zeitraum vom 20. bis zum 31. Dezember. In dieser Zeit sollen keine Belastungsbescheide versandt werden, um die Feiertage nicht zusätzlich zu belasten. Empfängerinnen und Empfänger, deren Fristen oder Rechte durch eine Verzögerung betroffen sein könnten, wurden von der Stadtverwaltung nicht gesondert informiert.
Rechtliche Ausnahmen bei Steuern und Zwangsvollstreckung
Für den Bereich Steuern sowie für Maßnahmen, die sich aus Vollstreckungsverfahren ergeben, gilt eine abweichende Regelung. Hier ist laut Mitteilung der Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen zu Paragraph 85 der Abgabenordnung maßgeblich. Danach können in diesen Fällen andere Fristen und Verfahrensvorgaben gelten, die eine Aussetzung vor Weihnachten nicht automatisch erlauben.
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