Freitag, 13.02.2026

Bund erhöht Gebühren für Personalausweise ab 7. Februar

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Seit Samstag, 7. Februar, werden für die Ausstellung von Personalausweisen höhere Gebühren fällig. Die Gebühr für Antragstellende, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, steigt von 37 Euro auf 46 Euro. Für jüngere Antragstellende erhöht sich die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.

Gebühren im Überblick

Die Erhöhung bedeutet für Volljährige eine Mehrbelastung von 9 Euro, das entspricht rund 24,3 Prozent. Für Antragstellende unter 24 Jahren steigt die Gebühr um 4,80 Euro, also um etwa 21,1 Prozent. Die neuen Sätze gelten unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung.

Begründung und rechtliche Grundlage

Die Anpassung wurde per Verordnung des Bundesministeriums des Innern festgelegt und zuvor vom Bundesrat gebilligt. Als Gründe werden gestiegene Herstellungskosten, höherer Verwaltungsaufwand, neue Sicherheitsstandards und der Ausbau digitaler Prozesse genannt.

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