Starker Schneefall am Wochenanfang hat in Hanau zu erheblichen Einschränkungen geführt. Oberbürgermeister Claus Kaminsky zog am Tag nach dem Ereignis eine positive Zwischenbilanz und lobte die besonnene Reaktion vieler Einwohnerinnen und Einwohner sowie den Einsatz der städtischen Kräfte. Die Stadt hatte den Winterdienst priorisiert, um die wichtigsten Straßen zum Berufsverkehr befahrbar zu halten.
Einsatzlage und Priorisierung der Räumarbeiten
Ab 5 Uhr waren 41 Mitarbeitende des städtischen Winterdienstes im Einsatz. Die Stadtsteuerung verzichtete bewusst auf ein früheres Beginn der Arbeiten, da anhaltender Schneefall zu einer schnellen Wiederzuschneidung der Straßen geführt hätte. Ziel war, die verkehrswichtigen Strecken zur Hauptzeit des Berufsverkehrs möglichst passierbar zu halten.
Kaminsky verwies darauf, dass im städtischen Räumplan deutlich mehr Straßen enthalten sind, als für eine Räumpflicht vorgesehen sind. Dennoch werden untergeordnete Anliegerstraßen und Wohnstraßen in der Regel nicht winterdienstlich behandelt. Er betonte: „Hanau ist winterfest, aber bei anhaltendem Starkschnee stoßen auch gut vorbereitete Konzepte an ihre Grenzen.“
Auswirkungen auf die Müllabfuhr und Nachholtermine
Wegen der Sicherheit mussten Mülltouren am Montag abgebrochen werden. Ab 8.30 Uhr unterstützten zehn Fahrerinnen und Fahrer der Müllabfuhr den Winterdienst. Auch am folgenden Dienstag fielen Leerungen aus. Die Stadt kündigte an, die ausgefallenen Abholungen bis Ende der Woche und am Samstag nachzuholen. Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihre Tonnen stehen zu lassen. Diese Regelung gilt ebenfalls für Sperrmüll.
Am Dienstag waren nach Angaben der Stadt erneut 41 Mitarbeitende des Winterdienstes im Einsatz. Ergänzend halfen 35 Mitarbeitende der Müllabfuhr, um die Straßen vom Restschnee zu befreien.
Pflichten von Grundstückseigentümern und mögliche Sanktionen
Die Stadt erinnerte Eigentümerinnen und Eigentümer an ihre Verpflichtung, Gehwege und Überwege bei Schnee und Glätte ausreichend zu räumen und abgestreut zu halten. Dies diene dem Schutz von Fußgängern, besonders älteren und behinderten Menschen sowie Kindern. Es gelten feste Räumzeiten und Mindestbreiten auch in Fußgängerzonen. Der Einsatz von Salz ist grundsätzlich untersagt. Verstöße gegen die Vorgaben können mit bis zu 1000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Kaminsky dankte abschließend noch einmal ausdrücklich den eingesetzten Kräften und bat die Bevölkerung um weiteres Verständnis und Vorsicht im Verkehr sowie im Umgang mit den Folgen des Schneefalls.
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