Ein Mann aus Guinea hat erfolgreich gegen seine Abschiebung geklagt, nachdem die Polizei ohne richterlichen Beschluss in sein Zimmer eingedrungen ist. Dieser Fall führte zu einer wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welches feststellte, dass auch Zimmer in Asylbewerberheimen vom Grundgesetz geschützt sind. Die Gerichtsentscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer richterlichen Anordnung für Zimmerdurchsuchungen und betont die Bedeutung der präventiven Richterkontrolle bei sensiblen Grundrechten.
Diese Entscheidung rückt die Problematik von Abschiebungen ohne richterlichen Beschluss in den Fokus der Öffentlichkeit. Im konkreten Fall sollte der Mann aus Guinea 2019 nach Italien abgeschoben werden, jedoch griff die Polizei ohne jeglichen Durchsuchungsbeschluss in sein Zimmer ein. Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass Zimmer in Asylbewerberheimen als geschützte Wohnungen gelten und somit auch in solchen Fällen ein Richtervorbehalt erforderlich ist.
Die Gerichtsentscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses, insbesondere wenn Unsicherheit über den Aufenthaltsort des Gesuchten besteht. Darüber hinaus betont sie die Wichtigkeit der präventiven Richterkontrolle zum Schutz der Grundrechte. Als Schlussfolgerung aus diesem Urteil ist festzuhalten, dass Behörden in der Regel vor Abschiebungen richterliche Beschlüsse für Zimmerdurchsuchungen einholen müssen. Nur in Situationen, in denen Gefahr im Verzug besteht, kann eine Abschiebung ohne richterlichen Beschluss erfolgen.
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