Das Auswärtige Amt hat eine wichtige Frist versäumt, die es afghanischen Staatsangehörigen mit Aufnahmezusagen ermöglichen sollte, nach Deutschland einzureisen. Nun droht dem Amt ein Zwangsgeld, da es seinen rechtlichen Verpflichtungen zur Visavergabe nicht nachgekommen ist. Diese Situation wirft ein Schlaglicht auf die Problematik der Visavergabe für Afghanen und die konkrete Umsetzung dieser Zusagen.
Deutschland ist gesetzlich dazu verpflichtet, Visa für Personen mit einer festen Zusage zur Aufnahme auszustellen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat bereits in 20 ähnlichen Fällen Eilbeschlüsse erlassen, die die Dringlichkeit dieser Angelegenheit unterstreichen.
Besonders brisant sind einzelne Fälle wie der der Juraprofessorin und ihrer Familie, die in einem Flüchtlingslager in Pakistan festsitzen. Pakistan hat bereits 211 Personen mit Aufnahmezusagen nach Afghanistan abgeschoben, während mehr als 450 Afghanen mit Aufnahmegarantie in Pakistan inhaftiert wurden. Einige von ihnen wurden nach Vermittlung der Bundesregierung wieder freigelassen.
Der Druck auf das Auswärtige Amt wächst, die gesetzlichen Vorgaben zur Visavergabe umzusetzen. Die Situation verdeutlicht die Komplexität und Dringlichkeit der Thematik rund um die Aufnahmezusagen für Afghanen und die damit verbundenen Herausforderungen. Die Konfliktsituation zwischen dem Amt und dem Verwaltungsgericht Berlin ist ein zentraler Aspekt, der die Dringlichkeit der Visaproblematik unterstreicht.
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