Die Stadt Eltville am Rhein hat kurz vor Silvester auf die geltenden Regeln für Feuerwerk hingewiesen und ausgewiesene Verbotszonen bekanntgegeben. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen demnach nur am 31. Dezember und am 1. Januar verwendet werden und ausschließlich von volljährigen Personen.
Regeln für den Umgang mit Feuerwerk
Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass beim Abfeuern von Pyrotechnik die Sicherheitsvorgaben der Hersteller zu beachten sind. Außerdem bittet Bürgermeister Patrick Kunkel darum, auf reine Knalleffekte wie Böller oder Kanonenschläge zu verzichten. Abfall, der durch die Silvesternacht entsteht, ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
Darüber hinaus weist die Stadt auf bestehende Halte- und Parkverbote hin. Diese sollen freie Zufahrts- und Aufstellflächen für Rettungskräfte gewährleisten und deswegen unbedingt beachtet werden.
Sperrzonen in der Altstadt und in den Stadtteilen
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen verboten. Ebenso gelten Einschränkungen bei besonders brandempfindlichen Gebäuden, etwa in der Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern.
Konkrete Verbotsflächen nennt die Stadt für mehrere Bereiche: in der Kernstadt die Altstadt, in Erbach die Fläche von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße sowie die Neugasse, die Friedrichstraße, das Tannepädchen, die Rheinstraße und die Andreasgasse. In Hattenheim erstreckt sich das Verbot von der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Ende am Bahnhofsplatz. Im Stadtteil Martinsthal gilt das Verbot für den Bereich des Lindenplatzes.
Hintergrund und Appell der Stadt
Hintergrund der verschärften Hinweise ist ein früherer Großbrand in der Eltviller Altstadt, der durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper verursacht wurde und zu erheblichem Sachschaden geführt hat. Vor diesem Hintergrund bittet die Rathausspitze Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste, pyrotechnische Raketen wenn möglich im Rahmen einer gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer abzuschießen und die Flugrichtung aus Sicherheitsgründen in Richtung Rhein zu wählen.
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