Die Stadt Hanau hat mit dem Landeskommando Hessen eine Partnerschaft zur Stärkung von Heimatschutz und Gesamtverteidigung geschlossen. Ziel der Vereinbarung ist, Reservistinnen und Reservisten im Bedarfsfall für Reservedienste freizustellen, soweit dies mit den betrieblichen Möglichkeiten und operativen Anforderungen vereinbar ist.
Was die Vereinbarung vorsieht
Hanau erklärt sich in der Vereinbarung bereit, freiwillig übende Reservistinnen und Reservisten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten für Reservedienste freizustellen. Die Freistellung ist an die operativen Erfordernisse der kommunalen Verwaltung und ihrer Aufgaben gebunden. Ein verbindliches Personalkontingent wird nicht genannt.
Aufgaben der Reserve
Die Reserve der Bundeswehr übernimmt laut Vereinbarung unter anderem Schutzaufgaben kritischer Infrastruktur, die Sicherung von Transportwegen und Unterstützung auf regionaler Ebene bei Katastrophenlagen. Sie soll so gewährleisten, dass Deutschland und die Bevölkerung im Krisenfall umfassend verteidigungsfähig bleiben.
Reaktionen aus der Stadtverwaltung
Oberbürgermeister Claus Kaminsky erklärte, Sicherheitsvorsorge sei eine komplexe gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die die Stadt unterstützen und zu der sie ihren Beitrag leisten werde. Stadträtin und Ordnungsdezernentin Isabelle Hemsley sagte, der Beitritt solle ein Signal für gesellschaftlichen Zusammenhalt setzen und zugleich Überzeugungsprozesse anregen. Sie äußerte zudem die Hoffnung, dass viele junge Menschen Verantwortung übernehmen.
Einordnung und Verbreitung
Die Urkunde zur Partnerschaft wurde von Oberstleutnant Christiann Storck, Regionalbeauftragter Hessen Mitte des Landeskommandos Hessen, und Oberstleutnant Frank Hofmann, Leiter des Kreisverbindungskommandos, übergeben. In Hessen haben nach Angaben des Landeskommandos inzwischen rund 450 Unternehmen und Institutionen eine entsprechende Partnerschaft zur Stärkung des Heimatschutzes unterzeichnet.
Die Vereinbarung ist Teil einer landesweiten Initiative, die die Kooperation zwischen zivilen Trägern und militärischen Stellen in Fragen der Sicherheitsvorsorge vertiefen soll. Konkrete Abläufe für die Freistellung von Beschäftigten sind Sache der jeweiligen Dienststellen und Betriebe.
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