Die Stadt Hanau hat die Betreuungsleistungen für alle 16 in städtischer Trägerschaft stehenden Grundschulen vergeben, um sich auf den ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vorzubereiten. Die Verträge laufen zunächst bis zum Schuljahr 2029/30 und enthalten jeweils eine bis zu zweimalige Verlängerungsoption um zwei Schuljahre, was eine maximale Laufzeit von acht Jahren ermöglicht.
Vergabe an drei freie Träger
Die Leistungen wurden im wettbewerblichen Verfahren als Dienstleistungskonzession ausgeschrieben und einzelvertraglich für jede Grundschule vergeben. Auswahlkriterien waren neben Erfahrung vor allem pädagogische Konzepte. Die Betreuung wird künftig von drei freien Trägern übernommen. Der Arbeiter Samariter Bund e. V. ist für die August Gaul Schule, die Brüder Grimm Schule, die Eichendorff Schule, die Gebeschus Schule, die Geschwister Scholl Schule, die Heinrich Heine Schule, die Theodor Heuss Schule sowie die Tümpelgarten Schule zuständig. Kaleidoskop e. V. übernimmt die Angebote an der Erich Kästner Schule, der Friedrich Ebert Schule, der Limes Schule, der Pestalozzi Schule und der Wilhelm Geibel Schule. Die Kathinka Platzhoff Stiftung verantwortet die Betreuung an der Anne Frank Schule, der Robinsonschule und der Schule im Pioneerpark.
Rechtsanspruch, Stufenplan und praktische Folgen
Der bundeseinheitliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung wird stufenweise eingeführt. Ab August 2026 gilt er zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. In den folgenden Jahren soll der Anspruch schrittweise bis zur vierten Klassenstufe ausgeweitet werden. Ziel ist es, Versorgungslücken nach der Kita zu schließen, Kinder individuell zu fördern und Bildungs sowie Teilhabechancen zu verbessern. Weil die Schulen das Angebot nicht mit eigenem Personal abdecken können, ist die Einbindung externer Träger erforderlich.
Politische Zustimmung und Finanzierungsforderung
Die Entscheidungen wurden in den jeweiligen Schulkonferenzen im gesetzlich vorgesehenen Verfahren gebilligt. Auch Magistrat und Stadtverordnetenversammlung stimmten zu, in der jüngsten Sitzung erfolgte ein einstimmiger Beschluss. Bürgermeister und Schuldezernent Dr. Maximilian Bieri bezeichnet die Einführung des Rechtsanspruchs als einen Meilenstein für Familien, zugleich aber als erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderung für die Kommunen. Er fordert, dass die vom Bund vorgesehenen Mittel für die Betriebskosten vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden und das Land Hessen zusätzlich eigene Mittel bereitstellt. Diese Position wird auch vom Deutschen Städtetag und vom Hessischen Städtetag unterstützt.
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