Der Verbandschef der deutschen Kassenärzte, Andreas Gassen, hat eine bedeutende Forderung hinsichtlich der Krankschreibungsregelung vorgelegt. Sein Vorschlag sieht vor, dass Arbeitnehmer erst ab dem vierten oder fünften Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten sollten. Dieser Schritt zielt darauf ab, unnötige Arztbesuche zu vermeiden und damit das Gesundheitssystem um beachtliche 100 Millionen Euro zu entlasten.
Bisher ist es so, dass Arbeitgeber bereits nach einem oder zwei Tagen eine Krankschreibung verlangen können. Laut Statistiken haben rund 35 Prozent der Krankschreibungen eine Gesamtdauer von maximal drei Tagen. Jährlich werden in Deutschland 116 Millionen Krankschreibungen ausgestellt, was beträchtliche Ressourcen bindet.
Die potenzielle Änderung könnte das Gesundheitswesen um etwa 1,4 Millionen Arbeitsstunden entlasten und zudem eine finanzielle Entlastung von 100 Millionen Euro mit sich bringen. Die Vorteile liegen nicht nur in der ökonomischen Dimension, sondern auch darin, dass Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber in ihrer Verantwortung gestärkt werden, eine angemessene Karenzzeit eigenverantwortlich zu wählen.

