Montag, 02.03.2026

Bundesweites Verkaufsverbot für Lachgas beschlossen: Hanau zieht Bilanz nach Kontrollen

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Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen bundesweiten Verkaufsverbot für Lachgas zugestimmt. Das Verbot soll erstmals eine einheitliche Regelung schaffen, um Kinder und Jugendliche vor dem missbräuchlichen Konsum des Gases zu schützen. Die Stadt Hanau, die bereits im März eigene Regeln eingeführt hatte, zieht eine Zwischenbilanz ihrer Kontrollen.

Bundesweite Regelung nach Bundestag und Bundesrat

Mit der Zustimmung des Bundesrats folgt die Umsetzung des Verbots einem Beschluss des Bundestags. Nach einer Übergangsfrist soll das Verkaufsverbot im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft treten. Die Regelung zielt darauf ab, die bislang uneinheitliche Lage in Deutschland zu beenden und einen einheitlichen Schutzrahmen für Kinder und Jugendliche zu schaffen.

Hanau hatte früh gehandelt

Die Stadt Hanau hatte bereits im März ihre Gefahrenabwehrverordnung geändert. Damit wurde der Verkauf sowie die Abgabe von Lachgas an Minderjährige untersagt. Zudem wurde der Konsum auf Spielplätzen und weiteren öffentlichen Flächen verboten. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte der Regelung einstimmig zu.

Kontrollen der Stadtpolizei und Ergebnisse

Die Hanauer Stadtpolizei begleitete die neue Verordnung mit intensiven Jugendschutzkontrollen. Die Maßnahmen wurden ganzheitlich angelegt: Bei den Einsätzen prüften die Ordnungskräfte gleichzeitig den Verkauf von Tabakwaren, E Zigaretten und Vapes sowie die Abgabe von Lachgas an Minderjährige. Zur Erzielung realistischer Ergebnisse wurden auch minderjährige Testkäufer eingesetzt.

Im August und Oktober wurden an vier Kontrolltagen insgesamt elf Kioskbetriebe im Stadtgebiet überprüft. Bei einem Großteil der Betriebe stellten die Einsatzkräfte Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz fest, vor allem beim Verkauf von Tabakwaren und Vapes an Minderjährige. Gegen die betreffenden Betreiber wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, teilweise verbunden mit Eintragungen im Gewerbezentralregister.

Die Kontrollen erbrachten darüber hinaus Hinweise auf Verstöße in weiteren Rechtsbereichen. Betroffen waren unter anderem das Verpackungsgesetz, das Tabakerzeugnisrecht, das Tabaksteuerrecht, der Nichtraucherschutz sowie Produkt, Gewerbe und Betäubungsmittelrecht. In mehreren Fällen folgten Prüfungen zu Gewerbeuntersagungen oder Meldungen an Zoll, Gesundheitsamt, Veterinäramt und Strafverfolgungsbehörden.

Reaktion der Stadt und Ausblick

Die Hanauer Verwaltung sieht sich durch die bundesweite Entscheidung bestätigt. Isabelle Hemsley, Stadträtin und Ordnungsdezernentin, erklärte, Kommunen müssten handeln, wenn konkrete Gefahren sichtbar würden, und begrüßte die nun erzielte bundeseinheitliche Regelung. Die Stadtpolizei kündigte an, das Thema Lachgas im kommenden Jahr weiterhin gezielt zu verfolgen und zusätzliche Schwerpunktkontrollen durchzuführen. Ziel bleibe ein wirksamer und nachhaltiger Schutz von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum.

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