Der langjährige Rechtsstreit um die Kirchenmitgliedschaft bei Stellenbesetzungen nimmt eine entscheidende Wendung: Ein prominenter Fall, der von Vera Egenberger ins Rollen gebracht wurde, beschäftigt seit Jahren die Justiz. Frau Egenberger wurde aufgrund ihrer Konfessionslosigkeit von der Diakonie abgelehnt, was zu einer erfolgreichen Klage führte. Sowohl das Bundesarbeitsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben bereits zugunsten von Egenberger geurteilt, was eine grundsätzliche Diskussion über die Kirchenmitgliedschaft für bestimmte Positionen in kirchlichen Einrichtungen ausgelöst hat.
Die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe wird wegweisend sein und klären, ob Arbeitsgerichte berechtigt sind, in kirchliche Angelegenheiten einzugreifen. Dies wirft essenzielle Fragen zur Arbeitsrechtspraxis in kirchlichen Organisationen und zur kirchlichen Selbstbestimmung auf.

