Die kürzlich erfolgte Durchsuchung der Wohnung einer 17-jährigen Jugendlichen sorgt für Aufsehen, da kein stichhaltiger Verdacht vorlag. Die Aktion stand im Zusammenhang mit Farbschmierereien, die in Verbindung mit dem ehemaligen Kanzlerkandidaten Merz gebracht wurden. Nach Recherchen wird der Durchsuchungsbeschluss gegen die Minderjährige als rechtswidrig betrachtet.
Der Beschluss basierte auf vagen Hinweisen und wurde von einem Strafrechtsprofessor als belanglos bewertet. Besonders brisant ist die Tatsache, dass ein Richter auf Probe für die Unterzeichnung verantwortlich war. Die Staatsanwaltschaft verteidigt ihre Entscheidung, keine Hausdurchsuchung zu beantragen, was zu Kritik führt.
Die fragwürdige Durchsuchung wirft ernsthafte Fragen zur Rechtmäßigkeit und Unabhängigkeit der Justiz auf. Besorgnis über die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft und Befangenheitsvorwürfe gegen einen Polizeibeamten, der in den Fall involviert war, werden laut.

