Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute werden in Zukunft weiterhin Buchungsbelege für zehn Jahre aufbewahren müssen, um illegale Geschäfte zu bekämpfen und Steuerhinterziehung vorzubeugen. Eine Gesetzesänderung zur Verlängerung dieser Aufbewahrungsfrist wurde vom Kabinett beschlossen. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund, Cum-Cum-Geschäfte künftig konsequenter verfolgen zu können, da der Schaden für den Staatshaushalt durch diese illegalen Transaktionen bereits 28,5 Milliarden Euro beträgt.
Die Initiative zur Gesetzesänderung wurde maßgeblich vom Finanzminister Klingbeil vorangetrieben. Kritik wird laut an der Verkürzung der Aufbewahrungsfrist als möglichen Fehler angesehen. Experten zeigen auf, dass durch die Aufarbeitung von Cum-Cum-Deals zusätzliche Einnahmen in gleicher Höhe wie der bisherige Schaden generiert werden könnten.
Die Entscheidung zur Verlängerung der Aufbewahrungsfrist wird von verschiedenen Politikern positiv aufgenommen. Es wird betont, dass der Kampf gegen Steuerhinterziehung von essentieller Bedeutung ist und dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Staatshaushalt vor weiteren Schäden zu schützen.
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